Mobirise

YS Hereditas GmbH

vertrauensvoll - menschlich - unkompliziert

Willkommen bei der YS Hereditas GmbH - Ihrer Partnerin des Vertrauens. Ich freue mich über Ihr Interesse an meinen Dienstleistungen.

Im Leben passieren viele Dinge, die nicht vorherzusehen sind. Manchmal sind sie erfreulich, und manchmal können sie ein Leben völlig aus der Bahn werfen. Es ist sicher nicht immer einfach, dem Älterwerden entgegenzublicken. Noch schwieriger ist es, sich vorzustellen, dass das Risiko steigt, durch Krankheiten oder Unfälle körperlich oder geistig vielleicht nicht mehr in der Lage sein zu können, Entscheidungen zu treffen und selbstbestimmt zu handeln. So ist es wichtig, sich frühzeitig mit einer umfassenden Vorsorgeregelung auseinanderzusetzen.

Gerade das KONKUBINAT wird in keinem schweizerischen Gesetz definiert – es gibt auch keine darauf zugeschnittenen Vorschriften. Es empfiehlt sich deshalb wichtige Dinge untereinander schriftlich zu regeln. Ich bin gerne bereit Ihre Vorsorgeregelung sowie Nachlassplanung zu analysieren und garantiere Ihnen rechtlich einwandfreie Lösungen.

Ein Todesfall erschüttert Familie und Freunde und der Schock über den Verlust ist sehr tief und gross. Zusätzlich zu der Trauer kommt eine Vielzahl notwendiger Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu, die sich nicht aufschieben lassen. Mein Fokus liegt auf der professionellen und treuhänderischen Nachlassabwicklung.

Ich kann Sie als Erbenvertreterin oder als Willensvollstreckerin in dieser schwierigen Situation fachlich wie auch menschlich unterstützen und Ihnen einen Raum für Ihre Trauer schaffen.

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Über uns

Gemeinsam sind wir stark. Ich schätze die Qualität nicht nur in den professionellen Beratungen sondern auch in der Zusammenarbeit mit meinen Kunden und den Netzwerk-Partnern. So gelingt es mir, mit wertvoller Unterstützung von Herrn Prof. Dr. Künzle, Sie vertrauensvoll bei Ihren Bedürfnissen umfassend und kompetent zu unterstützen.

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Yasemin Savmaz

Inhaberin und Geschäftsführerin

Executive Master of Business Administration
Master of Advanced Studies in Business Law
Diploma of Advanced Studies in Paralegal
Certificate of Advanced Studies FH in Unternehmensnachfolge

Langjährige Berufserfahrung auf der Gemeindeverwaltung in verschiedenen Funktionen. Anschliessend Vertiefung in unterschiedlichen Bereichen des Bankgeschäftes mit Privatkunden in einer Privatbank sowie Schweizer Grossbank, zuletzt mehrjährige Tätigkeit auf Managementstufe im Bereich schweizweiter Nachlassabwicklungen von verstorbenen Bankkunden.

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Prof. Dr. Hans Rainer Künzle

Rechts- und Unternehmensbeirat bei der YS Hereditas GmbH

Rechtsanwalt, besitzt Doktortitel in Wirtschaftsrecht von der Universität St. Gallen und ist Titular-Professor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Zürich, Spezialisierungen insbesondere im Erbrecht und Willensvollstreckungen.

Nachlasstreuhand – nach der Beerdigung – das Administrative

Sind Sie mit einem Todesfall konfrontiert? Suchen Sie eine zuverlässige und pragmatische Fachspezialistin für Ihre Nachlassabwicklung?

Ich habe genug Erfahrung als Nachlasstreuhänderin gesammelt und festgestellt, dass viele Hinterbliebene sich in der Zeit nach der Beerdigung in einer Art Ausnahmezustand befinden. Da ist auf der einen Seite die lähmende Trauer, auf der anderen Seite stehen viele Aufgaben bzw. Pflichten an. Ich kann Sie in dieser schwierigen Zeit umgehend fachlich und menschlich unterstützen.

Selbstverständlich kümmere ich mich auch auf Anfrage gerne um weitere Anliegen und Wünsche. 

Gerne übernehme ich die Nachlassabwicklung für die Erbengemeinschaft und unterstütze Sie bei nachfolgenden Aufgaben:
- Organisation Grabpflege
- Einreichung des Testamentes oder Erbvertrages bei der zuständigen Behörde
- Bestellung des Erbscheines
- Durchführen von Erbensitzung sowie Ausarbeitung Erbteilungsvertrag
- Übernahme Korrespondenz mit Behörden wie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Steueramt, Vorsorgeeinrichtungen, Banken sowie weiteren Finanzdienstleistern
- Kündigung von Mietvertrag
- Wohnung/Heimzimmer räumen lassen und abgeben
- Eigenheim – wie weiter?
- Versicherungen informieren und kündigen
- laufende Verträge überprüfen und kündigen
- Digitale Hinterlassenschaft regeln
- Ausfüllen der Steuererklärung per Todestag sowie Aufnahme Steuerinventar
- Renten und Versicherungsleistungen abklären und beantragen
- Herausgabe von Sach- und Barvermächtnisse
- Einrichtung von Nutzniessungsverhältnissen
- Saldierung bzw. Konsolidierung von Nachlasskonten
- Erbteilung

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Vorsorgeregelung – Schritt für Schritt die Zukunft ordnen

Niemand kann die Zukunft voraussehen. Was uns einst widerfahren wird, wissen wir nicht. Aber einige Dinge können Sie schon heute anordnen. In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihre Vorsorgesituation sowie Wünsche betreffend Alter, Krankheit, Unfall sowie Tod einfühlsam und sorgfältig analysiert. Ihr Vorsorgedossier macht es Ihnen einfacher, heute alle wichtigen Fragen so zu regeln, dass auch in Zukunft Ihr Wille zählt. 

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie heute – eben vorsorglich -, wer dann, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind, stellvertretend für Sie Ihre Angelegenheiten erledigen soll. Ihr Vorsorgebeauftragter kann eine natürliche oder juristische Person (z.B. YS Hereditas GmbH) sein, und die Beauftragte wird für die folgenden drei Themenbereiche bevollmächtigt:

- Personensorge - persönliche Angelegenheiten und Hilfe im Alltag
- Vermögenssorge - finanzielle Fragen und Vermögensanlagen
- Vertretung im Rechtsverkehr - die rechtliche Vertretung

Ihr Vorsorgeauftrag wird erst wirksam, wenn Sie urteilsunfähig geworden sind. 

Diese Vollmachten können Sie jederzeit ausstellen und sie sind gültig solange Sie handlungsfähig sind. Sollte Ihre Urteilsunfähigkeit eintreten, wird ihr Vorsorgeauftrag validiert und umgesetzt.

Eine Generalvollmacht wird für alle Rechtshandlungen und Geschäfte ausgestellt. Mit einer Spezialvollmacht können Sie eine Person für einzelne Geschäfte, wie z.B. die Verwaltung von Mietliegenschaften oder die Führung eines rechtlichen  Prozesses bevollmächtigen. Von Banken werden solche Vollmachten in der Regel nicht akzeptiert. 

Welche medizinischen Behandlungen möchten Sie, welche nicht? Mit der Patientenverfügung können Sie heute über die medizinische Behandlung nach Ihren Vorstellungen bestimmen und eine natürliche Person für deren Umsetzung bevollmächtigen.

In solchen Situationen hilft eine Patientenverfügung:

- Nach einem schweren Unfall liegen Sie im Koma und können sich bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung nicht mehr äussern.
- Wegen einer fortgeschrittenen Demenz können Sie nicht mehr klar denken und keine Entscheidungen mehr treffen.
- Eine unheilbare Krankheit tritt in die letzte Phase, Schmerzen nehmen überhand und es gibt keine Aussicht auf Besserung.

Die Patientenverfügung kommt in medizinischen Krisensituationen zum Zug und erleichtert den Angehörigen und Ärzten, schwierige Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen.

Viele Menschen haben klare Vorstellungen von der eigenen Bestattung und der Trauerfeier. Anderen ist das weniger wichtig. Den Angehörigen aber hilft es in der schmerzlichen Situation des Abschiedsnehmens, wenn sie wissen, was sich der oder die Verstorbene gewünscht hat. Sie unterstützen Ihre Liebsten ungemein, wenn Sie Ihre Angelegenheiten geordnet hinterlassen.

Wenn Sie für eine klare Situation sorgen möchten, sollten Sie eine Anordnung für den Todesfall verfassen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie einer Vertrauensperson das Recht auf Totenfürsorge schriftlich einräumen. Sie haben auch die Möglichkeit, statt selber alles zu regeln, ein Bestattungsinstitut mit einem Sterbevorsorgevertrag (je nach Kanton) damit zu beauftragen.

In einem persönlichen Gespräch kann ich mit Ihnen zusammen die passende Lösung nach Ihren Wünschen finden und diese in Ihren Anordnungen einfliessen lassen. 

Vorsorge

Nachlassplanung – rechtzeitig in die Wege leiten

Wer einst Ihr Hab und Gut erben wird, ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vorgegeben. Möchten Sie aber, dass Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weitergegeben wird? Sie können für Ihre Liebsten vorsorgen – wenn Sie sich rechtzeitig mit dem Thema Nachlassplanung auseinandersetzen. 

In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihre aktuelle Lebenssituation sowie Wünsche in allen Fragen des Ehegüter- und Erbrechtes detailliert analysiert. Ich erarbeite für Ihre individuellen Bedürfnisse Testamente, Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge, Schenkungsverträge sowie Erbverzichtsverträge und garantiere Ihnen rechtlich einwandfreie Lösungen, die vorteilhaft für Sie und Ihre Erben sind.

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Nur der Wille der Person, die das Testament errichtet, ist massgebend. Die rechtzeitige Testamentserstellung verhindert Erbstreitigkeiten und stellt sicher, dass Ihrem letzten Willen entsprochen wird.

Mit einem Testament können Sie Menschen, die Ihnen besonders nahestehen, begünstigen. Damit die Verteilung des Vermögens Ihrem Willen und Wünschen entspricht, sollten Sie rechtzeitig die Anordnungen treffen.

Die eigenhändige letztwillige Verfügung muss vom Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben sein und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Das Schriftstück ist mit Tinte oder Kugelschreiber und nicht mit Bleistift zu erstellen.

Um ein Testament zu errichten, muss man volljährig und urteilsfähig sein, sich also über die Auswirkungen des Geschriebenen im Klaren sein.

Ich kann Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes unterstützen.

Im Erbvertrag treffen Sie zusammen mit Ihren Erben Vereinbarungen, die über das hinausgehen, was im Testament möglich ist. So können Sie auch eine Lösung vereinbaren, die nicht den gesetzlichen Regeln entspricht. Ihre Eltern können zum Beispiel auf den Pflichtteil verzichten, sodass Sie Ihrer Lebensgefährtin den ganzen Nachlass vermachen können. Oder zwei Ihrer Kinder verzichten auf einen Teil des Erbes, damit die Tochter den Familienbetrieb übernehmen und weiterführen kann. Solche Lösungen sind nur möglich, wenn alle Erben mitmachen.

Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Sie müssen ihn bei einem Notar oder einer anderen Urkundsperson abschliessen. Ist der Vertrag einmal geschlossen, kann er – anders als ein Testament – nur noch geändert oder aufgehoben werden, wenn alle Parteien einverstanden sind.

Bei der Erstellung Ihres Erbvertrages garantiere ich Ihnen eine rechtlich einwandfreie Lösung.

Ein Erbverzichtsvertrag ist ein negativer Erbvertrag. Die pflichtteilsgeschützten Erben können durch einen Erbverzicht erwirken, dass der Erblasser seinen Nachlass nach seinen Wünschen und ohne dabei Pflichtteile zu verletzen, regeln kann.

Der Erbverzicht bewirkt, dass der Verzichtende beim künftigen Erbgang als Erbe nicht berücksichtigt wird. Damit entfallen auch seine formelle Erbenstellung sowie alle Informations- und Mitwirkungsrechte bei der Regelung des Nachlasses, die ihm als Erbe zustehen würden. Ebenso besteht keine gesetzliche Ausgleichungspflicht des Verzichtenden und trifft ihn auch keine Haftung für die Schulden des Erblassers.

Ein Erbverzichtvertrag ist mit allen zukünftigen gesetzlichen Erben zusammen zu beurkunden.

Bei der Erstellung Ihres Erbverzichtsvertrages garantiere ich Ihnen eine rechtlich einwandfreie Lösung.

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Unternehmensnachfolge

Nachfolgeregelung sind für Unternehmerinnen komplex und emotional anspruchsvoll. Denn die gewählte Nachfolgelösung prägt nicht nur Ihre Zukunft als Unternehmerin, sondern auch Ihre Familie und Ihre Firma.

Möchten Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sichern? Sie streben eine familien- oder firmeninterne Nachfolge an? Sollten Sie weder familieninterne oder firmeninterne Lösung finden, steht Ihnen nur der externe Firmenverkauf zur Verfügung.

Je früher Sie sich mit der Unternehmensnachfolge befassen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie für die Planung oder Umsetzung. Gerne unterstütze ich Sie in Ihrer Unternehmensnachfolgeregelung. 

Partner

Pro Senectute Zug

Helvetia Versicherung Zürichsee

Helvetia Versicherung Zug-Schwyz

Qualis Vita

Awee

Kontakt

Für die Vereinbarung eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermins oder weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne umgehend telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Beratungen können je nach Bedarf telefonisch, via Skype/Zoom und persönlich in Ihrem Zuhause durchgeführt werden.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.


Firmensitz Baar

YS Hereditas GmbH
Dorfstrasse 11
6319 Allenwinden

E-mail

info@yshereditas.ch

Identifikation

UID CHE-266.826.983

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